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Dienstag, März 25, 2014

Solarstrom-Selbstversorger sollen drei bis fünf Mal mehr für Energiewende zahlen als stromintensive Industrie

Pressemitteilung des BSW: Solarwirtschaft und Verbraucherschützer empört über jüngste Pläne Gabriels zur Finanzierung der Energiewende

Auf massive Kritik bei der Solarbranche und bei Verbraucherschützern stößt das Vorhaben aus dem Bundeswirtschaftsministerium, gewerbliche Betreiber von Solarstromanlagen künftig bei der Finanzierung der Energiewende gegenüber der stromintensiven Industrie deutlich schlechter zu stellen. Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) fordert von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, Bürger und Unternehmen auch künftig vollständig von der EEG-Umlage zu befreien, wenn sie Solarstrom umweltfreundlich für den Eigenbedarf oder die direkte Belieferung zum Beispiel von Mietern erzeugen. Sie dürften im Rahmen der EEG-Novelle keinesfalls schlechter gestellt werden als die stromintensive Industrie, die ihren Strom größtenteils noch aus fossilen Energiequellen bezieht.

Nach jüngsten Informationen des baden-württembergischen Finanz- und Wirtschaftsministers Nils Schmid wurde gestern zwischen Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel und Vertretern aus Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg Einvernehmen darüber erzielt, stromintensive Unternehmen künftig stärker von den Kosten der Energiewende zu befreien als bislang vorgesehen. Sie sollen dem Vernehmen nach ab dem 1.8.2014 maximal 1,25 Cent je Kilowattstunde für den Eigenbedarf selbst erzeugten Stroms abführen müssen (Rabatt in Höhe von 80 Prozent der EEG-Umlage). Künftige gewerbliche Selbstversorger – z.B. aus den Bereichen Handel, Handwerk, Dienstleistung und Landwirtschaft – sollen hingegen ab August 2014 rd. 4,4 Cent auf jede selbst verbrauchte Kilowattstunde bezahlen, selbst wenn diese umweltfreundlich aus einer eigenen, neu errichteten Solarstromanlage erzeugt wurde (Rabatt von 30 Prozent der EEG-Umlage). Bislang waren sie von der EEG-Umlage befreit. Die bisher zumindest anteilig befreite Wohnungswirtschaft soll künftig sogar mit der vollen EEG-Umlage von derzeit rd. 6,3 Cent je Kilowattsunde zur Kasse gebeten werden, wenn sie Mieter umweltfreundlich mit Solarstrom versorgt.

„Das schreit zum Himmel! Das Verursacher-Prinzip steht Kopf. Die größten Verursacher des Treibhauseffekts sollen weitgehend von den Kosten der Energiewende befreit bleiben, während die Mehrzahl künftiger Solarstromanlagen-Betreiber drei bis fünfmal so stark zur Kasse gebeten werden. Sie werden dann von ihren Klimaschutz-Vorhaben größtenteils Abstand nehmen. Zweck des Erneuerbare-Energien-Gesetzes war es immer, die Markteinführung Erneuerbarer Energien zu befördern, nicht aber diese mit Kosten zu belasten und den Wettbewerb mit fossilen Energieträgern dadurch zu erschweren“, so Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar zu den jüngsten Plänen aus Berlin. Genau dies sei aber der Fall, wenn große CO2-Emittenten besser gestellt werden als Betreiber von EE-Anlagen. Körnig: „Es kann nicht sein, dass das Handwerk oder die Mieter bis zu 5 Cent mehr je Kilowattstunde für die Energiewende zahlen müssen, wenn sie ihren Strombedarf mittels einer Solaranlage selbst decken wollen als ein Stahlproduzent oder der Braunkohletagebau für ihren fossil erzeugten Betriebsstrom.“

Nach Einschätzung von Energieexperten – zum Beispiel des saarbrücker Instituts für ZukunftsEnergieSysteme und der Verbraucherzentrale Bundesverband – lassen sich mit der geplanten EEG-Umlage auf solaren Eigenverbrauch keine nennenswerten Einsparungen bei den Verbraucherstromtarifen erzielen. „Verbraucher- und Klimaschutz werden mit Füßen getreten und klar den Interessen großer Konzerne untergeordnet. So kann die Energiewende nicht gelingen. Mit dieser Ungerechtigkeit wird die Akzeptanz der Energiewende aufs Spiel gesetzt“, bilanziert Körnig.

Donnerstag, Dezember 22, 2011

Vier Fragen an Utz Claassen zur Insolvenz von Solar Millennium

Der kurzzeitige Vorstandsvorsitzende Utz Claassen verließ mit Abfindungsforderungen ein Unternehmen, das er von Rechtswegen möglicherweise zur Insolvenz hätte anmelden müssen.
Immerhin prahlte er mit der Kritik, dass er "noch nie solches Ausmaß an Irrationalität und Täuschung erlebt habe", wie es ihm mit Solar Millennium begegnet sei.

Sehr geehrter Herr Claassen, 

Ihre Kritik scheint glaubhaft, aber fragen Sie Ihre Anwälte, wie Sie solch Kritik gemeint haben sollten, damit aus Ihrem Vorwurf kein Eingeständnis wird, denn Sie werden kennen, dass sich mit jeder Erkenntnis sprichwörtlich fünf neue Fragen stellen, wenngleich im Falle Ihrer Kritik vorerst nur vier:

1. Wann haben Sie das Ausmaß an Irrationalität und Täuschung bemerkt? Während Ihrer Amtszeit?

2. Warum hätten Sie dann dieses Unternehmen nicht saniert, wenn Sie doch auf Ihrer Webseite die Unternehmenssanierung als Ihre Kernkompetenz anpreisen? Erschien Ihnen die Sanierung unzumutbar, weil Ihnen dafür ein im Vergleich zur geplagten Bundeskanzlerin 6-fach höheres Gehalt nebst Vergünstigungen und vorab 9 Mio.€ Antrittsgeld nicht genügten?

3. Oder waren Sie zur Sanierung zwar willens, aber sahen kein Licht am Ende des Tunnels?

4. Wenn Sie sich vorab getäuscht sahen, Ihnen keine Erfolgsmöglichkeit schien, wie rechtfertigen Sie dann, dass Sie nur persönliche und keine unternehmerischen Konsequenzen zogen und Insolvenz beantragten, wie es das Aktiengesetz zum Schutz der Gläubiger verlangt?

Einfache Fragen. Problem erkannt, Gefahr gebannt, denn fünf Anwälte werden gute Antworten haben. Innovativ wäre, Sie starten den Feldzug gegen die Gier und Fahnenflucht in den eigenen Reihen, wie es auf Ihrer Webseite heißt: "Nicht Schulden mit neuen Schulden bekämpfen, nicht aus der Verantwortung flüchten und schon gar nicht Missmanagement belohnen!" - Da haben Sie vollkommen recht.

Und wenn Sie Ihre Alleinverantwortlichkeit mit guten Argumenten gegen die "Täuscher" bestreiten, vor denen Sie damals als Vortandsvorsitzender kapituliert hätten, dann kämen nicht nur Ihre 9 Mio. € Antrittsgeld und etwas von Ihrem Vermögen, sondern auch einiges der anderen Solar Millionäre in die ausgequetschte Konkursmasse zurück. Das könnte manch Anleger finanziell, aber auch moralisch trösten, denn nicht nur Sie verließen das sinkende Schiff, sondern auch Hannes Kuhn und Christoph Wolff zogen sich vor dem Untergang ins Private zurück. - Es braucht nun, was sonst nur Buchtitel wäre: "Mut zur Wahrheit"

Aber wahrscheinlich werden Sie sagen: "Ich habe alles richtig gemacht. In 74 Tagen 9 Mio. Kasse und 7 Mio. Anspruch verdient. Das ist für einen Topmanager, wie ich einer bin, gar nicht mal viel." - Doch der Einwand auch einfachster Leute würde lauten: "Wofür? Wenn Sie Topmanager nur in eigener Sache sind und nicht für das Unternehmen, dann steht Ihnen auch das mäßigste Gehalt nicht zu."

Nun stellen Sie sich mal vor, da geht jemand vor Gericht - und der Richter ließe sich seine gesetzeskundige Urteilskraft nicht durch unsinnige Anträge Ihrer Heerscharen von Anwälten vernebeln, dann sagt er vielleicht:
1. "Ein Vertrag, in dem zu Lasten Dritter eine Leistung von keiner Gegenleistung abhängig gemacht wird, ist darin nichtig. Die Antritts- und Abfindungsmillionen sind zu Rückzahlung fällig."
2. "Wer Vorstandschef einer Aktiengesellschaft ist, ob getäuscht oder nicht, muss den ihm erkennbaren Sumpf entweder ausheben oder zur Anzeige bringen, aber er darf nicht daraus noch nehmen und gehen, denn dann haftet auch er für den Konkurs. Und zwar bis zur Pfändungsgrenze ins Privatvermögen."

Nicht immer machen Urteile alle Menschen gleichermaßen glücklich, aber solch Urteil wäre zumindest mal allen verständlich.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Rabanus >> fb-Diskussion

Zum Insolvenzantrag von Solar Millennium

Der Projektentwickler Solar Millennium hat mit hochverzinslichen Schuldverschreibungen über Jahre die Konsolidierung vernachlässigt, was nun dazu geführt haben mag, dass die Abhängigkeit von schnellen Geschäftsabschlüssen (Projekte in den USA und in Spanien) übersteigert wurde.

Die Gläubiger werden befürchten, dass sich die Konkursmasse auf eine typische "Streitakte Claassen" reduziert, der mit 9 Mio.€ Antrittsgeld und einer rund 7 Mio.€ schweren Abfindungsklage für angeblich nur "15 ganze Bürotage" von 47 Amtstagen als Vorstandsvorsitzender trotz eigenen Rücktritts inklusive Kurshalbierung neue Mitnahme-Rekorde markiert und das Unternehmen seit dem 15.3.2010 von den eigentlichen Firmenzielen juristisch abgelenkt haben dürfte.
Solar Millennium hatte sich durch Claassens Abgang bei EnBW offenbar nicht gewarnt gesehen und wird ihm gegenüber die Anlegerinteressen eher halbherzig vertreten haben, um mittels Vergleich schneller aus den negativen Schlagzeilen zu kommen. Das misslang.

Der bereits bestellte Konkursverwalter kündigte an, den Kundenstamm reaktivieren zu wollen, aber auch das ist eher unwahrscheinlich, denn man wird sich in den USA und Spanien überlegen, auch ohne Solar Millennium bauen zu können, zumal in Erlangen demnächst einiges an Know-how billiger auf der Straße steht.

Markus Rabanus

Mittwoch, September 28, 2011

Sonnenheizung: 10 Tipps, wie Sie eine gute Beratung erkennen

Pressemitteilung Bundesverband
Eine solarthermische Heizungsmodernisierung spart bis zu 50 Prozent der Heizkosten / Es lohnt, in eine qualifizierte Beratung zu investieren / Sonnenbahn-Analyse, Förderberatung, Kosten – darauf müssen Sie achten In Privathaushalten gehen 80 Prozent des Energieverbrauchs für Heizung und Warmwasser drauf. Hausbesitzer, die klug vorsorgen wollen, setzen deshalb auf eine Sonnenheizung. In Kombination mit einem modernen Heizkessel kann der Heizkostenverbrauch so um bis zu 50 Prozent gesenkt werden; die Anschaffungskosten für eine Solarwärme-Anlage liegen bei rund 12.000 Euro inklusive Montage. Damit die Rechnung auch wirklich aufgeht, rät der Bundesverband Solarwirtschaft e.V., in eine unabhängige und qualifizierte Beratung zu investieren. Mit diesen zehn Experten-Tipps sind Sie gut beraten:

1) „Ein guter Berater schaut sich nicht nur das Dach an, er geht durchs ganze Haus“, sagt Timo Leukefeld, BSW-Solar-Experte für Solarthermie und Honorarprofessor an der Berufsakademie Sachsen. Er überlegt, wie man den vorhandenen Heizkessel einbinden kann und bespricht, wie die Rohre in den Keller geführt werden können, misst Türstockbreite und Deckenhöhe, um zu prüfen, welcher Speicher hindurch passt und aufgerichtet werden kann. Er erkundigt sich nach der Anzahl der Personen, die im Haushalt leben, nach dem Jahresverbrauch an Gas und Öl, dem Dämmstandard des Hauses. „Nur so kann ein Solarthermie-Experte seriös beraten und kalkulieren“, betont Leukefeld.

 2) Der wirkliche Fachmann bringt Spezialtechnik mit. Dazu gehört ein Gerät, mit dessen Hilfe die Dachneigung ausgemessen wird. „Die Schräge sollte mindestens 30 Grad betragen, ideal sind 45 Grad oder mehr“, so Leukefeld. Moderate Abweichungen können mit etwas mehr oder weniger Kollektorfläche ausgeglichen werden. Mit Hilfe einer geeigneten Aufständerung können Solaranlagen aber auch auf Flachdächern installiert werden.

3) Der Berater packt einen Sonnenbahn-Analysator aus? Ein gutes Zeichen! Mit diesem Gerät kann der Fachmann Horizontfläche, Bäume und Häuser erkennen. Und beurteilen, ob der geplante Standort für die Kollektorfläche gar nicht, leicht oder stark verschattet ist. „Eine leichte Verschattung kann der Hausbesitzer problemlos durch etwas mehr Kollektorfläche kompensieren“, erklärt Diplom-Ingenieur Leukefeld.

4) Ein seriöses Angebot beziffert, wie viel Prozent Gas oder Öl im Jahr durch die Sonnenheizung eingespart werden können. Es listet alle anfallenden Kosten im Detail auf - also auch Ausgaben für Gerüstmontage, Dachabdeckung, Material und Umbauten. Solarwärme-Experte Timo Leukefeld: „Ein gutes Angebot sollte für den Kunden leicht nachvollziehbar und vergleichbar sein.“

5) Ein qualifizierter Berater macht Angaben über aktuelle Fördersummen. Auf Wunsch gibt er auch Hinweise zu Finanzierungsmöglichkeiten und hilft bei der Antragstellung.

6) Eher Vorsicht ist geraten, wenn der Berater bestimmte Produkte nennt! „Das ist bei einer Erstberatung unnötig“, warnt BSW-Solar-Experte Timo Leukefeld. „Da geht es um die grundsätzliche Frage, ob das Haus für eine Sonnenheizung überhaupt geeignet ist.“ Die Erfahrung zeigt, dass ein Viertel aller Eigenheime aus physikalischen Gründen für eine Solarwärme-Anlage nicht in Frage kommt.

7) Fragen Sie gezielt nach Referenzen - gute Berater sind umstandslos bereit, einen Besuch in einem fertigen Solarthermie-Haus zu arrangieren.

8) Holen Sie sich drei Angebote ein und vergleichen Sie! Das verhindert Fehlausgaben. Tipp von Professor Leukefeld: „Bei der Firma, die Sie schließlich für die Installation Ihrer Sonnenheizung wählen, können Sie sich die Ausgabe für die Anlagenplanung wieder gutschreiben lassen.“

9) Kostenpunkt: Eine qualifizierte Beratung dauert ein bis zwei Stunden und kostet zwischen 50 und 100 Euro. Deutlich mehr oder weniger sollte Sie stutzig machen.

10) Und so finden Sie einen Fachmann: Das Portal www.solartechnikberater.de vermittelt über ein Handwerkerverzeichnis Kontakte, bietet übrigens auch eine Entscheidungshilfe für Sonnenheizungen an – man kann dort Angebote online vergleichen. Auch Verbraucherzentralen vermitteln gerne kompetente Energieberater. Grundsätzlich kommen unter anderem geprüfte Solarfachberater, versierte Solarhandwerker oder Solararchitekten für eine Beratung in Frage.
  • Solarenergie-Forum
  • Montag, März 21, 2011

    Ökostrom-Kosten für 2011 zu hoch berechnet

    Weniger Solarstrom in 2010 neu installiert als erwartet / Prognosefehler Ursache für überhöhte Stromrechnungen / BSW-Solar fordert Gutschrift für Stromkunden
    Pressemitteilung Bundesverband

    Ein Teil der Stromkosten muss an die Verbraucher zurückerstattet werden. Grund ist, dass im vergangenen Jahr weniger Solarstromanlagen neu installiert wurden als angenommen. Zu diesem Schluss kommt der Bundesverband Solarwirtschaft e.V., nachdem die Zahlen der Bundesnetzagentur vorliegen. Demnach gingen in 2010 Solarstromanlagen mit einer Leistung von insgesamt etwa 7400 Megawattpeak (MWp) neu ans Netz. Die Übertragungsnetzbetreiber hatten zuvor mit 9500 MWp gerechnet. In der Folge dieses Prognosefehlers wurden die Stromtarife für die Mehrzahl der Verbraucher angehoben, was nun zu korrigieren ist.

    An der überhöhten Prognose-Zahl der Übertragungsnetzbetreiber bemisst sich die Solarstrom-Umlage, die Verbraucher in diesem Jahr zusammen mit dem Strompreis für den Ausbau des Ökostroms zahlen. "Die Kunden müssen in diesem Jahr also zu tief für den Solarstrom in die Tasche greifen", erklärt Carsten Körnig, Geschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar). "Jetzt sind die Stromversorger in der Pflicht, den Bürgern die zu viel gezahlte Umlage für 2012 gutzuschreiben."

    Zum Hintergrund: Die finanzielle Umlage für den Ausbau Erneuerbarer Energien wird von den Übertragungsnetzbetreibern jährlich für das Folgejahr berechnet. Aufgrund der überhöhten Zubau-Prognose für 2010 stieg die Solarstromumlage pro Kilowattstunde von rund 1,0 Cent in 2010 auf 1,7 Cent in 2011. Unter Berücksichtigung der tatsächlich erfolgten Photovoltaik-Installationen hätte die Solarstrom-Umlage in 2011 nach vorläufigen Schätzungen des BSW-Solar nur auf etwa 1,4 Cent steigen dürfen - von einer solchen Zielgröße geht auch das Bundesumweltministerium aus.

    "Sonnenstrom wird zunehmend billiger, weil die Technologie sich ständig verbessert und die Fertigungskosten sinken", stellt Carsten Körnig fest. Der BSW-Solar geht davon aus, dass die Solarstrom-Umlage deshalb in den Folgejahren nur noch geringfügig steigen und sich bei rund zwei Cent je Kilowattstunde einpendeln wird - auch bei einem ambitionierten Ausbau der Photovoltaik. Körnig: "Zukünftig kann Solarstrom nicht mehr als Grund für relevante Strompreiserhöhungen angeführt werden." Verbraucher sollten darauf achten, dass sie die in diesem Jahr zu viel berechneten Stromkosten zurückerstattet bekommen.

    Sonntag, Oktober 21, 2007

    Diebstahl von Photovoltaikanlagen

    - Sicherungsempfehlungen -
    Pressemitteilung www.polizei.bayern.de

    1. Vorbemerkungen

    1.1 Zur Situation

    Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) sind seit Anfang 2006 auch in Bayern Ziel von Diebesbanden.
    Entwendet werden hauptsächlich bereits montierte Anlagenteile wie Solarmodule und Wechselrichter aus sogenannten Solarparks. Aber auch zur Auslieferung oder Montage bereitgestellte Anlagenteile werden z.B. aus Lagerhallen, Feldscheunen oder Transportfahrzeugen entwendet. Ziel
    der Diebesbanden können aber auch gut erreichbare Dachflächenanlagen sein.
    Besonders gefährdet sind Anlagen, die außerhalb besiedelter Gebiete liegen und durch die geografische Lage schwer einsehbar sind.

    1.2 Täter / Arbeitsweisen

    Bzgl. der Täter, die oft sehr dreist agieren, gibt es unter anderem Hinweise auf osteuropäische Tätergruppen. Die Diebstähle erfolgen arbeitsteilig, in kurzer Zeit und vermutlich nachts. Die Täter machen sich dabei die gute Erreichbarkeit der Anlagen über befestigte Wege zu Nutze und transportieren das Diebesgut mit Kleintransportern oder Lastkraftwagen ab. Hier wirkt sich die Nähe zu überregionalen Straßen wie Autobahnen oder Bundesstraßen tatbegünstigend aus.
    Die Einfriedung von Solarparks mit einfachen Maschendraht- oder Wildzäunen stellt für die Diebe nahezu kein Hindernis dar, ebenso die mit einfachen, handelsüblichen Werkzeugen schnell zu lösenden Befestigungsmittel der Anlagenteile. Dies ermöglicht den Diebstahl einer Vielzahl von Solarmodulen in kurzer Zeit, so die Erfahrungen der Polizei aus den bisherigen Diebstählen.

    2. Sicherungsempfehlungen

    2.1 Allgemeines

    Die Polizei macht immer wieder die Erfahrung, dass Diebe an Sicherungstechnik scheitern. Denn Sicherungstechnik bedeutet unter anderem für die Täter eine längere „Arbeitszeit“ und damit auch ein größeres Entdeckungsrisiko. Deshalb spielt der Faktor „Zeit“ für die „Solarmodul-Diebe“ eine wichtige Rolle, der insbesondere durch mechanische Sicherungen beeinflusst werden kann.
    Auch durch den Einsatz von Überwachungstechniken, durch sicherheitsbewusstes Verhalten sowie durch personelle und organisatorische Maßnahmen können Diebstähle grundsätzlich verhindert, zumindest aber wesentlich erschwert werden. Eine wichtige und nicht zu unterschätzende Rolle spielt ebenso die Aufmerksamkeit von Nachbarn und Zeugen.
    Da meist auch Risiken der Versicherung betroffen sind, sollte diese rechtzeitig eingebunden werden, um deren Anforderungen zu berücksichtigen.

    2.2 Örtliche Gegebenheiten / Kriminalpolizeiliche Beratungsstellen

    Wegen der unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten können die folgenden Empfehlungen und Tipps nur allgemein gehalten werden. Wichtig ist eine individuelle, auf die jeweilige örtliche Situation abgestimmte Beratung. Deshalb sollte der kostenlose und individuelle Beratungsservice der bayerischen Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen in Anspruch genommen werden. Damit unterstützt die Bayerische Polizei die Maßnahmen zur Eigenvorsorge. Welche Beratungsstelle zuständig ist, erfährt man bei der örtlichen Polizeiinspektion oder im Internet unter:
    www.polizei.bayern.de, Rubrik „Schützen & Vorbeugen – Kriminalpolizeiliche Beratungsstellen“

    2.3 Schwer lösbare Befestigung der Anlagenteile / Sicherung gegen schnelle Wegnahme

    Die wesentlichen Anlagenteile wie Solarmodule und teilweise auch im Freien installierte Wechselrichter, lassen sich mit handelsüblichen Werkzeugen leicht und schnell lösen. Dies erleichtert zwangsläufig Diebstähle.
    Deshalb sollte besonderer Wert auf eine Befestigung gelegt werden, die sich nur mit Spezialwerkzeug oder durch Zerstörung lösen lässt. Dies hat einen erheblichen Einfluss auf den Faktor „Zeit“.

    Dazu eignen sich beispielsweise:
    - Mechanisch codierter Schrauben,
    - Schrauben mit speziellen Antrieben wie z.B. Innensechskant, Torx usw. mit eingeschlagenen Stahlkugeln oder Stahlstopfen,
    - Schrauben mit Einwegantrieben oder
    - sonstige gleichwertige Befestigungssysteme.

    2.4 Zufahrtsbarrieren

    Der Abtransport von Solarmodulen aus Freiflächenanlagen („Solarparks“) in größeren Stückzahlen erfordert Fahrzeuge mit entsprechenden Ladekapazitäten. Wenn es die speziellen örtlichen Gegebenheiten erlauben, sollte deshalb das nahe Heranfahren an die Anlage möglichst verhindert werden. Dazu könnten in größtmöglichem Abstand (weite Wege für die Täter) und in Ergänzung zu bereits vorhandenen natürlichen Durchfahrtshindernissen weitere mechanische Durchfahrtsbarrieren vorgesehen werden. Hierbei sind örtliche Vorschriften zu berücksichtigen. An der Einfahrt sollte ein massives Zufahrtstor vorgesehen werden.

    2.5 Einfriedung / Aufstiegshilfen

    Einfache Maschendraht- oder Wildzäune haben, wie bereits erwähnt, für Freiflächenanlagen wenig Schutzwirkung und können allenfalls als „juristische“ Grenze angesehen werden. Dennoch sollte auf eine Einfriedung nicht verzichtet werden.
    Schwer zu erreichende Dachanlagen mindern den Tatanreiz. Deshalb sollten Aufstiegshilfen, wie z.B. Anbauten an Feldscheunen zur Lagerung von landwirtschaftlichem Gerät oder Brennholz vermieden werden. Mobile Geräte und dgl., die als Aufstiegshilfen geeignet sind, sollten in den versperrten Gebäuden untergestellt werden.

    2.6 Gebäude / Räume mit Zentralanlagen

    Neben der schwerpunktmäßigen Sicherung der im Freien installierten Anlagenteile sollten Gebäude und Räume mit Wechselrichtern sowie möglicherweise Zentralen von Überwachungsanlagen wenigstens eine mechanische Grundsicherung aufweisen.
    Dazu gehört die Sicherung aller Außentüren/-tore, der Fenster, ggf. Kellerlichtschächte und sonstiger sicherheitsrelevanter Gebäudeöffnungen. Da aber eine umfassende Gebäudesicherung oft nicht realisierbar ist, wird vorgeschlagen für Zentralanlagen einen eigenen, besonders gesicherten Raum zu schaffen.

    Ein besonders gesicherter Raum, sollte möglichst wie folgt ausgelegt sein:
    - Umfassungswände und Decke in besonders fester Bauweise,
    - geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Türen nach DIN V ENV 1627 mindestens der Widerstandsklasse WK 3,
    - keine Fenster,
    - Lüftungsöffnungen kleiner 25 x 12 cm.

    2.7 Überwachungsanlagen

    Angriffe auf Photovoltaikanlagen sollten möglichst frühzeitig erkannt und Interventionskräfte alarmiert werden. Abhängig von den speziellen örtlichen Gegebenheiten sollte deshalb geprüft werden, ob der Einsatz von aufeinander abgestimmten Überwachungstechniken wie Einbruch- und Videoüberwachungsanlagen möglich und sinnvoll ist.
    Diese Maßnahmen sollten als Ergänzung zu den genannten mechanischen und organisatorischen Maßnahmen gesehen werden und diese nicht ersetzen.
    Kommt z.B. für den Technikraum einer PV-Anlage oder für ein Auslieferungslager die Errichtung einer Einbruchmeldeanlage in Frage, wird empfohlen, mit der Projektierung und Installation eine
    Firma zu beauftragen, die im Errichternachweis „Überfall- und Einbruchmeldeanlagen“ des Bayerischen Landeskriminalamtes genannt ist. Die Anlage sollte mindestens der Klasse B gemäß "Pflichtenkatalog für Errichterunternehmen von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen" der Polizei entsprechen.

    2.8 Individuelle Kennzeichnung / Identifizierung der Geräte

    Um die Herkunft gestohlener Gegenstände ermitteln zu können, benötigt die Polizei alle verfügbaren Kennzeichen, damit sich Gegenstände identifizieren lassen, z.B. auch die individuelle Gerätenummer.
    Die wesentlichen Anlagenteile wie z.B. Solarmodule werden zwar von den Herstellern individuell nummeriert, die Nummern sind aber herstellerabhängig meistens nur mit lösbaren Aufklebern angebracht.
    Deshalb wird empfohlen, die Module/Geräte zusätzlich selbst individuell zu kennzeichnen bzw. zu codieren. Dazu eignet sich z.B. ein selbsterklärender Code, die sogenannte EigentümerIdentifizierungs-Nummer (EIN).
    Der Vorteil dieser Kennzeichnungsmethode liegt unter anderem darin, dass eine Zuordnung selbst
    dann möglich ist, wenn ein Diebstahl noch nicht bemerkt wurde. Eine Täterüberführung wird dadurch erleichtert, das Diebesgut für Hehler uninteressant und die Eigentumsrückgabe ermöglicht.

    Die Eigentümer-Identifizierungs-Nummer setzt sich aus den folgenden 5 Komponenten zusammen:
    - Stadt- bzw. Landkreiskennung des Kraftfahrzeugkennzeichens
    - Gemeindeschlüssel
    - Straßenname
    - Hausnummer und
    - Initialen des Betreibers
    Die Kennzeichnung sollte gut sichtbar und möglichst dauerhaft angebracht werden, so dass sie
    sich nicht so leicht entfernen lässt.
    Zur Vermeidung von Problemen in Hinblick auf evtl. Gewährleistungsansprüche sollte mit dem Hersteller in Verbindung getreten werden.
    Näheres zur Codierung kann dem Faltblatt „Kennen Sie Ihre Werte?“ des Bayerischen Landeskriminalamtes entnommen werden. Das Faltblatt kann über die Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen bezogen werden.

    2.9 Sonstige Empfehlungen

    - Die Lagerung von PV-Komponenten z.B. in Feldscheunen sollte ebenso vermieden werden
    wie die unbewachte Bereitstellung auf frei zugänglichen Transportfahrzeugen.
    - Anlagenteile, die beim Anlagenbetreiber vorübergehend zur Montage bereit gestellt werden, sollten nur in mechanisch gut gesicherten und abgesperrten Lagerhallen aufbewahrt werden.
    - Für Auslieferungslager mit dauerhaft größeren Beständen an PV-Komponenten wird die Errichtung einer Einbruchmeldeanlage empfohlen (siehe Ziffer 2.7).
    - Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten kann eine Grundstücksbeleuchtung abschreckend wirken und das Entdeckungsrisiko erhöhen. Ob und in welchen (Teil)Bereichen einer PV-Anlage eine Grundstücksbeleuchtung sinnvoll sein kann, sollte mit der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle geklärt werden.
    - Achten auf verdächtige Personen, die Ausspähversuche unternehmen könnten, z.B. auf ortsfremde Personen und Fahrzeuge in der Nähe von PV-Anlagen.
    - Regelmäßige Kontrollen der Anlagen, insbesondere auch der Einfriedung und achten auf Unregelmäßigkeiten wie z.B. Markierungen im Zaun.
    - Information und Sensibilisierung der Nachbarn.
    - Kein persönliches Vorgehen gegen verdächtige Personen, da mit rücksichtslosem Verhalten der Täter gerechnet werden muss.
    - Wichtig!
    Bei verdächtigen Wahrnehmungen sollte die Polizei sofort verständigt werden.

    2.10 Beratungsservice der Bayerischen Polizei

    Abschließend wird nochmals auf den kostenlosen und individuellen Beratungsservice der Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen aufmerksam gemacht. Dort erhält man auch Herstellerverzeichnisse über geprüfte einbruchhemmende Produkte und die Nachweise des Bayerischen Landeskriminalamtes über die Errichterfirmen von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen sowie von mechanischen Sicherungseinrichtungen.
    Diese Verzeichnisse und das Verzeichnis der Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen in Bayern sind auch über das Internet unter www.polizei.bayern.de, Rubrik „Schützen & Vorbeugen“ abrufbar.

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