Pressemitteilung BMU EE
Der Deutsche Bundestag hat heute die Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) beschlossen. Damit werden die Vergütungen für Anlagen zur Erzeugung von Solarstrom auf Gebäuden und Freiflächen zum 1. Juli 2010 deutlich abgesenkt. "Die Novelle reagiert auf die Preissenkungen, die mit der Markteinführung und der Massenproduktion verbunden sind. Wir nehmen damit die notwendigen Korrekturen vor, um die Vergütung auf ein angemessenes Niveau zu reduzieren, die Kosten für die Stromverbraucher zu begrenzen und trotzdem den Anteil des Solarstroms weiter zu erhöhen", sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen.
Die Korrektur der Vergütungen wurde notwendig, da im vergangenen Jahr die Marktpreise um rund 30 Prozent gesunken sind. Deshalb werden nun, zusätzlich zur ohnehin im EEG angelegten Degression, die Vergütungssätze zwischen 11 Prozent für Solarparks auf Konversionsflächen und 16 Prozent für Dachanlagen abgesenkt. Gleichzeitig geht das EEG von einem deutlich stärkeren Ausbau des Photovoltaikmarktes aus als bisher erwartet aus: Der Zubaukorridor für das Marktvolumen wird auf 3.500 Megawatt installierte photovoltaische Spitzenleistung im Jahr verdoppelt. Die vorgeschlagenen Absenkungen sind angemessen. Mit einem erweiterten finanziellen Anreiz, Solarstrom selbst zu nutzen, werden technische Innovationen ausgelöst.
Der dynamische Ausbau der Photovoltaiknutzung in Deutschland ist eine Erfolgsgeschichte. Im Jahr 2009 wurden rund 3.800 Megawatt neue Photovoltaikanlagen installiert. Damit sind Anlagen mit einer Leistung von insgesamt rund 9.800 Megawatt in Betrieb. Deutsche Unternehmen sind technologisch führend, die Branche hat einen hohen Exportanteil und schafft insbesondere in Ostdeutschland viele hochwertige Arbeitsplätze. Im Jahr 2009 wurden nach ersten Schätzungen in Deutschland rund 10 Milliarden Euro in Photovoltaikanlagen investiert. Dies sichert in der Branche und im Handwerk rund 65.000 Arbeitsplätze.
Bei einer weiterhin dynamischen Marktentwicklung ist in Deutschland bereits im Jahr 2013 die sogenannte Netzparität zu erwarten. Dann lässt sich Solarstrom hierzulande zu Kosten erzeugen, die dem Niveau herkömmlicher Verbraucher-Stromtarife entsprechen. Dieser Entwicklung bereitet die Novelle den Weg, indem sie den Eigenverbrauch in Zukunft stärker fördert: Privathaushalte, die Solarstrom nicht ins Netz einspeisen, sondern selbst verbrauchen, gewinnen künftig bis zu acht Cent pro Kilowattstunde. Auch das Gewerbe profitiert davon, denn diese Regelung wird auf Anlagen bis 500 Kilowatt, das ist etwa das Hundertfache einer typischen Einfamilienhaus-Dachanlage, ausgedehnt. Die Eigenverbrauch-Regelung wird wichtige technische Innovationen, zum Beispiel im Bereich der Batterietechnik, auslösen. In der Folge wird der Strombezug aus dem Netz reduziert und dieses entlastet. Das wiederum beschleunigt die Integration der erneuerbaren Energien in das Stromnetz.
Freiflächenanlagen werden auch nach dem 1. Januar 2015 weiter gefördert, entgegen der bisherigen Regelung im EEG. Konversionsflächen, die eine Vergütung nach dem EEG ermöglichen, umfassen jetzt zusätzlich zu den Flächen aus wirtschaftlicher oder militärischer Nutzung auch solche aus wohnungsbaulicher oder verkehrlicher Nutzung. Freiflächenanlagen können jetzt auch innerhalb eines Streifens von 110 Metern vom Fahrbahnrand von Autobahnen oder Schienenwegen gefördert werden. Die Kategorie der Ackerflächen entfällt ab dem 1. Juli 2010. Für Freiflächenanlagen, die bereits in der Planung weit fortgeschritten sind, wird eine Übergangsregelung gewährt.