Pressemitteilung des BSW: Solarwirtschaft und Verbraucherschützer empört über jüngste Pläne Gabriels zur Finanzierung der Energiewende
Auf massive Kritik bei der Solarbranche und bei Verbraucherschützern stößt das Vorhaben aus dem Bundeswirtschaftsministerium, gewerbliche Betreiber von Solarstromanlagen künftig bei der Finanzierung der Energiewende gegenüber der stromintensiven Industrie deutlich schlechter zu stellen. Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) fordert von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, Bürger und Unternehmen auch künftig vollständig von der EEG-Umlage zu befreien, wenn sie Solarstrom umweltfreundlich für den Eigenbedarf oder die direkte Belieferung zum Beispiel von Mietern erzeugen. Sie dürften im Rahmen der EEG-Novelle keinesfalls schlechter gestellt werden als die stromintensive Industrie, die ihren Strom größtenteils noch aus fossilen Energiequellen bezieht.
Nach jüngsten Informationen des baden-württembergischen Finanz- und Wirtschaftsministers Nils Schmid wurde gestern zwischen Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel und Vertretern aus Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg Einvernehmen darüber erzielt, stromintensive Unternehmen künftig stärker von den Kosten der Energiewende zu befreien als bislang vorgesehen. Sie sollen dem Vernehmen nach ab dem 1.8.2014 maximal 1,25 Cent je Kilowattstunde für den Eigenbedarf selbst erzeugten Stroms abführen müssen (Rabatt in Höhe von 80 Prozent der EEG-Umlage). Künftige gewerbliche Selbstversorger – z.B. aus den Bereichen Handel, Handwerk, Dienstleistung und Landwirtschaft – sollen hingegen ab August 2014 rd. 4,4 Cent auf jede selbst verbrauchte Kilowattstunde bezahlen, selbst wenn diese umweltfreundlich aus einer eigenen, neu errichteten Solarstromanlage erzeugt wurde (Rabatt von 30 Prozent der EEG-Umlage). Bislang waren sie von der EEG-Umlage befreit. Die bisher zumindest anteilig befreite Wohnungswirtschaft soll künftig sogar mit der vollen EEG-Umlage von derzeit rd. 6,3 Cent je Kilowattsunde zur Kasse gebeten werden, wenn sie Mieter umweltfreundlich mit Solarstrom versorgt.
„Das schreit zum Himmel! Das Verursacher-Prinzip steht Kopf. Die größten Verursacher des Treibhauseffekts sollen weitgehend von den Kosten der Energiewende befreit bleiben, während die Mehrzahl künftiger Solarstromanlagen-Betreiber drei bis fünfmal so stark zur Kasse gebeten werden. Sie werden dann von ihren Klimaschutz-Vorhaben größtenteils Abstand nehmen. Zweck des Erneuerbare-Energien-Gesetzes war es immer, die Markteinführung Erneuerbarer Energien zu befördern, nicht aber diese mit Kosten zu belasten und den Wettbewerb mit fossilen Energieträgern dadurch zu erschweren“, so Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar zu den jüngsten Plänen aus Berlin. Genau dies sei aber der Fall, wenn große CO2-Emittenten besser gestellt werden als Betreiber von EE-Anlagen. Körnig: „Es kann nicht sein, dass das Handwerk oder die Mieter bis zu 5 Cent mehr je Kilowattstunde für die Energiewende zahlen müssen, wenn sie ihren Strombedarf mittels einer Solaranlage selbst decken wollen als ein Stahlproduzent oder der Braunkohletagebau für ihren fossil erzeugten Betriebsstrom.“
Nach Einschätzung von Energieexperten – zum Beispiel des saarbrücker Instituts für ZukunftsEnergieSysteme und der Verbraucherzentrale Bundesverband – lassen sich mit der geplanten EEG-Umlage auf solaren Eigenverbrauch keine nennenswerten Einsparungen bei den Verbraucherstromtarifen erzielen. „Verbraucher- und Klimaschutz werden mit Füßen getreten und klar den Interessen großer Konzerne untergeordnet. So kann die Energiewende nicht gelingen. Mit dieser Ungerechtigkeit wird die Akzeptanz der Energiewende aufs Spiel gesetzt“, bilanziert Körnig.
Auf massive Kritik bei der Solarbranche und bei Verbraucherschützern stößt das Vorhaben aus dem Bundeswirtschaftsministerium, gewerbliche Betreiber von Solarstromanlagen künftig bei der Finanzierung der Energiewende gegenüber der stromintensiven Industrie deutlich schlechter zu stellen. Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) fordert von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, Bürger und Unternehmen auch künftig vollständig von der EEG-Umlage zu befreien, wenn sie Solarstrom umweltfreundlich für den Eigenbedarf oder die direkte Belieferung zum Beispiel von Mietern erzeugen. Sie dürften im Rahmen der EEG-Novelle keinesfalls schlechter gestellt werden als die stromintensive Industrie, die ihren Strom größtenteils noch aus fossilen Energiequellen bezieht.
Nach jüngsten Informationen des baden-württembergischen Finanz- und Wirtschaftsministers Nils Schmid wurde gestern zwischen Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel und Vertretern aus Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg Einvernehmen darüber erzielt, stromintensive Unternehmen künftig stärker von den Kosten der Energiewende zu befreien als bislang vorgesehen. Sie sollen dem Vernehmen nach ab dem 1.8.2014 maximal 1,25 Cent je Kilowattstunde für den Eigenbedarf selbst erzeugten Stroms abführen müssen (Rabatt in Höhe von 80 Prozent der EEG-Umlage). Künftige gewerbliche Selbstversorger – z.B. aus den Bereichen Handel, Handwerk, Dienstleistung und Landwirtschaft – sollen hingegen ab August 2014 rd. 4,4 Cent auf jede selbst verbrauchte Kilowattstunde bezahlen, selbst wenn diese umweltfreundlich aus einer eigenen, neu errichteten Solarstromanlage erzeugt wurde (Rabatt von 30 Prozent der EEG-Umlage). Bislang waren sie von der EEG-Umlage befreit. Die bisher zumindest anteilig befreite Wohnungswirtschaft soll künftig sogar mit der vollen EEG-Umlage von derzeit rd. 6,3 Cent je Kilowattsunde zur Kasse gebeten werden, wenn sie Mieter umweltfreundlich mit Solarstrom versorgt.
„Das schreit zum Himmel! Das Verursacher-Prinzip steht Kopf. Die größten Verursacher des Treibhauseffekts sollen weitgehend von den Kosten der Energiewende befreit bleiben, während die Mehrzahl künftiger Solarstromanlagen-Betreiber drei bis fünfmal so stark zur Kasse gebeten werden. Sie werden dann von ihren Klimaschutz-Vorhaben größtenteils Abstand nehmen. Zweck des Erneuerbare-Energien-Gesetzes war es immer, die Markteinführung Erneuerbarer Energien zu befördern, nicht aber diese mit Kosten zu belasten und den Wettbewerb mit fossilen Energieträgern dadurch zu erschweren“, so Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar zu den jüngsten Plänen aus Berlin. Genau dies sei aber der Fall, wenn große CO2-Emittenten besser gestellt werden als Betreiber von EE-Anlagen. Körnig: „Es kann nicht sein, dass das Handwerk oder die Mieter bis zu 5 Cent mehr je Kilowattstunde für die Energiewende zahlen müssen, wenn sie ihren Strombedarf mittels einer Solaranlage selbst decken wollen als ein Stahlproduzent oder der Braunkohletagebau für ihren fossil erzeugten Betriebsstrom.“
Nach Einschätzung von Energieexperten – zum Beispiel des saarbrücker Instituts für ZukunftsEnergieSysteme und der Verbraucherzentrale Bundesverband – lassen sich mit der geplanten EEG-Umlage auf solaren Eigenverbrauch keine nennenswerten Einsparungen bei den Verbraucherstromtarifen erzielen. „Verbraucher- und Klimaschutz werden mit Füßen getreten und klar den Interessen großer Konzerne untergeordnet. So kann die Energiewende nicht gelingen. Mit dieser Ungerechtigkeit wird die Akzeptanz der Energiewende aufs Spiel gesetzt“, bilanziert Körnig.