Pressemitteilung Bundesverband
Das Jahr geht mit einem Rekord bei der Solarenergie-Erzeugung zu Ende. Die Solaranlagen in Deutschland produzierten 2011 mehr als 18 Milliarden Kilowattstunden Strom, teilte der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) zum Jahreswechsel mit. Das sind 60 Prozent mehr als noch im Vorjahr und entspricht in etwa dem Stromverbrauch von Thüringen - einer Strommenge, mit der rechnerisch 5,1 Millionen Haushalte ein Jahr lang versorgt werden können. Auch die Solarwärme-Nutzung legte 2011 nach Verbandsangaben deutlich zu. „Solarenergie ist zum unentbehrlichen Bestandteil für eine erfolgreiche Energiewende geworden“, sagte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft.
Ein wesentlicher Grund für die hohe Nachfrage sind die deutlich gestiegenen Preise für Öl und Gas sowie stark sinkende Kosten für Solartechnik. Allein seit 2007 haben sich die Preise für schlüsselfertige Solarstrom-Anlagen mehr als halbiert. Die Zuschüsse für Solarstrom-Anlagen konnten in gleicher Größenordnung verringert werden. Nach einer nochmaligen Reduzierung der Solarstromvergütung zum Jahreswechsel erreicht die Förderung 2012 bereits das Preisniveau von Verbraucher-Stromtarifen.
Dies gilt als wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur vollständigen Wettbewerbsfähigkeit der Solarenergie mit anderen Energieträgern. Körnig: „Die Solarbranche erfüllt ihr Versprechen, die Kosten radikal zu senken. In einem nächsten Schritt werden wir 2013/2014 in ersten Marktsegmenten mit dem Förderniveau großer Windkraftanlagen auf dem Meer gleichziehen. Dies ist Resultat großer Anstrengungen in Industrie und Forschung sowie eines harten internationalen Wettbewerbs.“
Die Fortschritte der vergangenen Jahre bei der Kostensenkung führen auch dazu, dass der weitere Ausbau der Solarenergie in Deutschland kostenseitig kaum mehr ins Gewicht fällt. Anfang 2011 konnte die Solarstromförderung um 13 Prozent reduziert werden. Zum 1. Januar 2012 sinkt sie für Neuanlagen erneut um 15 Prozent, zur Jahresmitte um weitere bis zu neun Prozent, wie die erst im Sommer 2011 beschlossene Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) festlegt.
Der BSW-Solar appelliert an die Bundesregierung, nach einer Zeit vieler Unwägbarkeiten diese erst im Sommer 2011 beschlossene Gesetzesverschärfung 2012 wirken zu lassen. Körnig: „Die Solarbranche braucht jetzt politische Verlässlichkeit. Diese ist unverzichtbar für den weiteren Ausbau Erneuerbarer Energien und ein attraktives Investitionsklima am Standort Deutschland. Nur so kann der Generationenvertrag zum Umbau der Energieversorgung funktionieren. Nur so kann Deutschland in einem inzwischen hart umkämpften Wachstumsmarkt weiter erfolgreich agieren.“ Derzeit trägt Solarenergie zu rund drei Prozent zum deutschen Stromverbrauch bei. Bis 2020 soll dieser Anteil auf rund zehn Prozent ausgebaut werde. Bitte beachten Sie zur Rekord-Solarstromproduktion auch unsere Graphik unter Infografiken.
Umfrage zeigt: Mid Ager investieren in Solarwärme
Nicht nur die Solarstromproduktion, auch die Nutzung von Solarwärme legte nach einem schwachen Jahr 2010 in 2011 wieder zu.
Um weitere Details zur Solarwärme-Nutzung zu erfahren, führte das Beratungsportal CO2-Online im Auftrag des BSW-Solar eine Umfrage unter 1500 Solarthermie-Anwendern durch. Demnach entscheiden sich vor allem „Mid Ager“ für eine Investition in Solarwärme, der Altersdurchschnitt der Solarinstallierer liegt laut Umfrage bei 47 Jahren. Hier spielt der Gedanke, langfristig Energiekosten einzusparen, eine wichtige Rolle. Für 64 Prozent der Befragten sind Kosteneinsparungen ein wichtiger Grund, in Solarthermie zu investieren. Die Sorge vor Preissteigerungen fossiler Brennstoffe wie Öl und Gas nannten 46 Prozent als Grund. „Nur das Motiv, die Umwelt mit der Sonnentechnologie zu schützen, rangiert mit 81 Prozent noch höher“, betonte Jörg Mayer, Geschäftsführer des BSW-Solar. „Offenbar wird das Argument, im Alter auf der Ausgabenseite Kosten einzusparen, immer wichtiger.“
Mittwoch, Dezember 28, 2011
Donnerstag, Dezember 22, 2011
Vier Fragen an Utz Claassen zur Insolvenz von Solar Millennium
Der kurzzeitige Vorstandsvorsitzende Utz Claassen verließ mit Abfindungsforderungen ein Unternehmen, das er von Rechtswegen möglicherweise zur Insolvenz hätte anmelden müssen.
Immerhin prahlte er mit der Kritik, dass er "noch nie solches Ausmaß an Irrationalität und Täuschung erlebt habe", wie es ihm mit Solar Millennium begegnet sei.
Sehr geehrter Herr Claassen,
Ihre Kritik scheint glaubhaft, aber fragen Sie Ihre Anwälte, wie Sie solch Kritik gemeint haben sollten, damit aus Ihrem Vorwurf kein Eingeständnis wird, denn Sie werden kennen, dass sich mit jeder Erkenntnis sprichwörtlich fünf neue Fragen stellen, wenngleich im Falle Ihrer Kritik vorerst nur vier:
1. Wann haben Sie das Ausmaß an Irrationalität und Täuschung bemerkt? Während Ihrer Amtszeit?
2. Warum hätten Sie dann dieses Unternehmen nicht saniert, wenn Sie doch auf Ihrer Webseite die Unternehmenssanierung als Ihre Kernkompetenz anpreisen? Erschien Ihnen die Sanierung unzumutbar, weil Ihnen dafür ein im Vergleich zur geplagten Bundeskanzlerin 6-fach höheres Gehalt nebst Vergünstigungen und vorab 9 Mio.€ Antrittsgeld nicht genügten?
3. Oder waren Sie zur Sanierung zwar willens, aber sahen kein Licht am Ende des Tunnels?
4. Wenn Sie sich vorab getäuscht sahen, Ihnen keine Erfolgsmöglichkeit schien, wie rechtfertigen Sie dann, dass Sie nur persönliche und keine unternehmerischen Konsequenzen zogen und Insolvenz beantragten, wie es das Aktiengesetz zum Schutz der Gläubiger verlangt?
Einfache Fragen. Problem erkannt, Gefahr gebannt, denn fünf Anwälte werden gute Antworten haben. Innovativ wäre, Sie starten den Feldzug gegen die Gier und Fahnenflucht in den eigenen Reihen, wie es auf Ihrer Webseite heißt: "Nicht Schulden mit neuen Schulden bekämpfen, nicht aus der Verantwortung flüchten und schon gar nicht Missmanagement belohnen!" - Da haben Sie vollkommen recht.
Und wenn Sie Ihre Alleinverantwortlichkeit mit guten Argumenten gegen die "Täuscher" bestreiten, vor denen Sie damals als Vortandsvorsitzender kapituliert hätten, dann kämen nicht nur Ihre 9 Mio. € Antrittsgeld und etwas von Ihrem Vermögen, sondern auch einiges der anderen Solar Millionäre in die ausgequetschte Konkursmasse zurück. Das könnte manch Anleger finanziell, aber auch moralisch trösten, denn nicht nur Sie verließen das sinkende Schiff, sondern auch Hannes Kuhn und Christoph Wolff zogen sich vor dem Untergang ins Private zurück. - Es braucht nun, was sonst nur Buchtitel wäre: "Mut zur Wahrheit"
Aber wahrscheinlich werden Sie sagen: "Ich habe alles richtig gemacht. In 74 Tagen 9 Mio. Kasse und 7 Mio. Anspruch verdient. Das ist für einen Topmanager, wie ich einer bin, gar nicht mal viel." - Doch der Einwand auch einfachster Leute würde lauten: "Wofür? Wenn Sie Topmanager nur in eigener Sache sind und nicht für das Unternehmen, dann steht Ihnen auch das mäßigste Gehalt nicht zu."
Nun stellen Sie sich mal vor, da geht jemand vor Gericht - und der Richter ließe sich seine gesetzeskundige Urteilskraft nicht durch unsinnige Anträge Ihrer Heerscharen von Anwälten vernebeln, dann sagt er vielleicht:
1. "Ein Vertrag, in dem zu Lasten Dritter eine Leistung von keiner Gegenleistung abhängig gemacht wird, ist darin nichtig. Die Antritts- und Abfindungsmillionen sind zu Rückzahlung fällig."
2. "Wer Vorstandschef einer Aktiengesellschaft ist, ob getäuscht oder nicht, muss den ihm erkennbaren Sumpf entweder ausheben oder zur Anzeige bringen, aber er darf nicht daraus noch nehmen und gehen, denn dann haftet auch er für den Konkurs. Und zwar bis zur Pfändungsgrenze ins Privatvermögen."
Nicht immer machen Urteile alle Menschen gleichermaßen glücklich, aber solch Urteil wäre zumindest mal allen verständlich.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Rabanus >> fb-Diskussion
Immerhin prahlte er mit der Kritik, dass er "noch nie solches Ausmaß an Irrationalität und Täuschung erlebt habe", wie es ihm mit Solar Millennium begegnet sei.
Sehr geehrter Herr Claassen,
Ihre Kritik scheint glaubhaft, aber fragen Sie Ihre Anwälte, wie Sie solch Kritik gemeint haben sollten, damit aus Ihrem Vorwurf kein Eingeständnis wird, denn Sie werden kennen, dass sich mit jeder Erkenntnis sprichwörtlich fünf neue Fragen stellen, wenngleich im Falle Ihrer Kritik vorerst nur vier:
1. Wann haben Sie das Ausmaß an Irrationalität und Täuschung bemerkt? Während Ihrer Amtszeit?
2. Warum hätten Sie dann dieses Unternehmen nicht saniert, wenn Sie doch auf Ihrer Webseite die Unternehmenssanierung als Ihre Kernkompetenz anpreisen? Erschien Ihnen die Sanierung unzumutbar, weil Ihnen dafür ein im Vergleich zur geplagten Bundeskanzlerin 6-fach höheres Gehalt nebst Vergünstigungen und vorab 9 Mio.€ Antrittsgeld nicht genügten?
3. Oder waren Sie zur Sanierung zwar willens, aber sahen kein Licht am Ende des Tunnels?
4. Wenn Sie sich vorab getäuscht sahen, Ihnen keine Erfolgsmöglichkeit schien, wie rechtfertigen Sie dann, dass Sie nur persönliche und keine unternehmerischen Konsequenzen zogen und Insolvenz beantragten, wie es das Aktiengesetz zum Schutz der Gläubiger verlangt?
Einfache Fragen. Problem erkannt, Gefahr gebannt, denn fünf Anwälte werden gute Antworten haben. Innovativ wäre, Sie starten den Feldzug gegen die Gier und Fahnenflucht in den eigenen Reihen, wie es auf Ihrer Webseite heißt: "Nicht Schulden mit neuen Schulden bekämpfen, nicht aus der Verantwortung flüchten und schon gar nicht Missmanagement belohnen!" - Da haben Sie vollkommen recht.
Und wenn Sie Ihre Alleinverantwortlichkeit mit guten Argumenten gegen die "Täuscher" bestreiten, vor denen Sie damals als Vortandsvorsitzender kapituliert hätten, dann kämen nicht nur Ihre 9 Mio. € Antrittsgeld und etwas von Ihrem Vermögen, sondern auch einiges der anderen Solar Millionäre in die ausgequetschte Konkursmasse zurück. Das könnte manch Anleger finanziell, aber auch moralisch trösten, denn nicht nur Sie verließen das sinkende Schiff, sondern auch Hannes Kuhn und Christoph Wolff zogen sich vor dem Untergang ins Private zurück. - Es braucht nun, was sonst nur Buchtitel wäre: "Mut zur Wahrheit"
Aber wahrscheinlich werden Sie sagen: "Ich habe alles richtig gemacht. In 74 Tagen 9 Mio. Kasse und 7 Mio. Anspruch verdient. Das ist für einen Topmanager, wie ich einer bin, gar nicht mal viel." - Doch der Einwand auch einfachster Leute würde lauten: "Wofür? Wenn Sie Topmanager nur in eigener Sache sind und nicht für das Unternehmen, dann steht Ihnen auch das mäßigste Gehalt nicht zu."
Nun stellen Sie sich mal vor, da geht jemand vor Gericht - und der Richter ließe sich seine gesetzeskundige Urteilskraft nicht durch unsinnige Anträge Ihrer Heerscharen von Anwälten vernebeln, dann sagt er vielleicht:
1. "Ein Vertrag, in dem zu Lasten Dritter eine Leistung von keiner Gegenleistung abhängig gemacht wird, ist darin nichtig. Die Antritts- und Abfindungsmillionen sind zu Rückzahlung fällig."
2. "Wer Vorstandschef einer Aktiengesellschaft ist, ob getäuscht oder nicht, muss den ihm erkennbaren Sumpf entweder ausheben oder zur Anzeige bringen, aber er darf nicht daraus noch nehmen und gehen, denn dann haftet auch er für den Konkurs. Und zwar bis zur Pfändungsgrenze ins Privatvermögen."
Nicht immer machen Urteile alle Menschen gleichermaßen glücklich, aber solch Urteil wäre zumindest mal allen verständlich.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Rabanus >> fb-Diskussion
Zum Insolvenzantrag von Solar Millennium
Der Projektentwickler Solar Millennium hat mit hochverzinslichen Schuldverschreibungen über Jahre die Konsolidierung vernachlässigt, was nun dazu geführt haben mag, dass die Abhängigkeit von schnellen Geschäftsabschlüssen (Projekte in den USA und in Spanien) übersteigert wurde.
Die Gläubiger werden befürchten, dass sich die Konkursmasse auf eine typische "Streitakte Claassen" reduziert, der mit 9 Mio.€ Antrittsgeld und einer rund 7 Mio.€ schweren Abfindungsklage für angeblich nur "15 ganze Bürotage" von 47 Amtstagen als Vorstandsvorsitzender trotz eigenen Rücktritts inklusive Kurshalbierung neue Mitnahme-Rekorde markiert und das Unternehmen seit dem 15.3.2010 von den eigentlichen Firmenzielen juristisch abgelenkt haben dürfte.
Solar Millennium hatte sich durch Claassens Abgang bei EnBW offenbar nicht gewarnt gesehen und wird ihm gegenüber die Anlegerinteressen eher halbherzig vertreten haben, um mittels Vergleich schneller aus den negativen Schlagzeilen zu kommen. Das misslang.
Der bereits bestellte Konkursverwalter kündigte an, den Kundenstamm reaktivieren zu wollen, aber auch das ist eher unwahrscheinlich, denn man wird sich in den USA und Spanien überlegen, auch ohne Solar Millennium bauen zu können, zumal in Erlangen demnächst einiges an Know-how billiger auf der Straße steht.
Markus Rabanus
Die Gläubiger werden befürchten, dass sich die Konkursmasse auf eine typische "Streitakte Claassen" reduziert, der mit 9 Mio.€ Antrittsgeld und einer rund 7 Mio.€ schweren Abfindungsklage für angeblich nur "15 ganze Bürotage" von 47 Amtstagen als Vorstandsvorsitzender trotz eigenen Rücktritts inklusive Kurshalbierung neue Mitnahme-Rekorde markiert und das Unternehmen seit dem 15.3.2010 von den eigentlichen Firmenzielen juristisch abgelenkt haben dürfte.
Solar Millennium hatte sich durch Claassens Abgang bei EnBW offenbar nicht gewarnt gesehen und wird ihm gegenüber die Anlegerinteressen eher halbherzig vertreten haben, um mittels Vergleich schneller aus den negativen Schlagzeilen zu kommen. Das misslang.
Der bereits bestellte Konkursverwalter kündigte an, den Kundenstamm reaktivieren zu wollen, aber auch das ist eher unwahrscheinlich, denn man wird sich in den USA und Spanien überlegen, auch ohne Solar Millennium bauen zu können, zumal in Erlangen demnächst einiges an Know-how billiger auf der Straße steht.
Markus Rabanus
Mittwoch, Dezember 21, 2011
Solar Millennium AG beantragt Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Pressemitteilung solarmillennium
Erlangen, 21.12.2011 Die Solar Millennium AG (ISIN DE0007218406), Erlangen, hat heute beim Amtsgericht Fürth Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt.
Das Unternehmen befand sich bereits seit September in weit fortgeschrittenen Verhandlungen zum Verkauf der US-Projektpipeline. Es besteht weitgehendes Einvernehmen über die Transaktion; wesentliche Verträge wurden bereits unterzeichnet. Allerdings sind einzelne Bedingungen für die Wirksamkeit der Verträge bislang nicht eingetreten. Höhe und Zeitpunkt der Zahlungsflüsse konnten bis zuletzt nicht verbindlich bestätigt werden. Auch intensive Verhandlungen mit Investoren über einen Einstieg in das Projekt Ibersol konnten nicht zu einem Abschluss geführt werden. Beide Transaktionen hätten über den aktuellen Liquiditätsbedarf hinaus Mittel generiert, die die Basis für eine Weiterentwicklung der Gesellschaft gelegt hätten.
Vorstand und Aufsichtsrat bedauern diese Entwicklung sehr. Im Bemühen, für Aktionäre und Gläubiger vorhandene Werte zu erhalten, sahen sich die Organe der Gesellschaft zu diesem Schritt gezwungen.
Solarenergie-Forum
Erlangen, 21.12.2011 Die Solar Millennium AG (ISIN DE0007218406), Erlangen, hat heute beim Amtsgericht Fürth Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt.
Das Unternehmen befand sich bereits seit September in weit fortgeschrittenen Verhandlungen zum Verkauf der US-Projektpipeline. Es besteht weitgehendes Einvernehmen über die Transaktion; wesentliche Verträge wurden bereits unterzeichnet. Allerdings sind einzelne Bedingungen für die Wirksamkeit der Verträge bislang nicht eingetreten. Höhe und Zeitpunkt der Zahlungsflüsse konnten bis zuletzt nicht verbindlich bestätigt werden. Auch intensive Verhandlungen mit Investoren über einen Einstieg in das Projekt Ibersol konnten nicht zu einem Abschluss geführt werden. Beide Transaktionen hätten über den aktuellen Liquiditätsbedarf hinaus Mittel generiert, die die Basis für eine Weiterentwicklung der Gesellschaft gelegt hätten.
Vorstand und Aufsichtsrat bedauern diese Entwicklung sehr. Im Bemühen, für Aktionäre und Gläubiger vorhandene Werte zu erhalten, sahen sich die Organe der Gesellschaft zu diesem Schritt gezwungen.
Dienstag, Dezember 13, 2011
SOLON SE stellt Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Pressemitteilung solon
Berlin, 13. Dezember 2011. Die SOLON SE hat heute den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
In den letzten Monaten hat sich die SOLON SE intensiv um eine finanzielle Restrukturierung bemüht. Sie hat Gespräche mit Investoren, den finanzierenden Banken und den Bürgen geführt. Heute sind die Verhandlungen über eine einver-nehmliche Lösung gescheitert. Die SOLON SE wird nun die Möglichkeiten zur Re-strukturierung im Rahmen des Insolvenzverfahrens nutzen.
Im Nachgang wurde ebenfalls für folgende Tochtergesellschaften Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt: SOLON Photovoltaik GmbH, SOLON Nord GmbH und SOLON Investments GmbH.
Solarenergie-Forum
Berlin, 13. Dezember 2011. Die SOLON SE hat heute den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
In den letzten Monaten hat sich die SOLON SE intensiv um eine finanzielle Restrukturierung bemüht. Sie hat Gespräche mit Investoren, den finanzierenden Banken und den Bürgen geführt. Heute sind die Verhandlungen über eine einver-nehmliche Lösung gescheitert. Die SOLON SE wird nun die Möglichkeiten zur Re-strukturierung im Rahmen des Insolvenzverfahrens nutzen.
Im Nachgang wurde ebenfalls für folgende Tochtergesellschaften Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt: SOLON Photovoltaik GmbH, SOLON Nord GmbH und SOLON Investments GmbH.
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