Solarstrom-Anteil von mindestens 10 Prozent bis 2020 mit aktueller Solarförderung möglich
Pressemitteilung Bundesverband
Der Bundesverband Solarwirtschaft steht weiterhin fest hinter der im Januar mit Bundesumweltminister Norbert Röttgen vorgestellten Anpassung der Solarförderung. Sie sieht vor, je nach Marktwachstum die Einspeisevergütung zum 1. Juli um bis zu 15 Prozent zu senken. „Die Solarstrom-Umlage für Verbraucher wird sich bei rund zwei Cent je Kilowattstunde einpendeln – auch bei einem ambitionierten Ausbau der Photovoltaik. Wir können mit der jetzigen gesetzlichen Regelung den Solarstrom-Anteil bis 2020 auf mehr als 10 Prozent ausbauen“, betonte Günther Cramer, Präsident des Bundesverbands Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar).
Nach Auffassung des BSW-Solar ist der Systemwandel weg von fossilen und nuklearen Energieträgern hin zu einer hundertprozentigen dezentralen Energieversorgung auf der Basis Erneuerbarer Energien schneller möglich, als dies häufig dargestellt wird. Dies gilt insbesondere auch für den Ausbau der Photovoltaik. Solarstrom hat eine bedeutende Rolle im zukünftigen Energiemix, weil er vor Ort produziert wird und daher kaum neue Stromtrassen gebaut werden müssen.
Mit der aktuellen gesetzlichen Regelung wird erreicht, dass der Markt in den nächsten Jahren im Rahmen der technischen Realisierbarkeit wächst und die notwendigen Investitionen für den Umbau des gesamten Energiesystems hin zu einer dezentralen Energieversorgung mit Erneuerbaren Energien in einem vertretbaren Rahmen gehalten werden. Der Bundesverband Solarwirtschaft hat in seiner PV-Roadmap „Wegweiser Solarwirtschaft“ belegt, dass diese Ziele erreicht werden können und dabei außerdem ein volkswirtschaftlicher Nutzen in Höhe vom mindestens 50 Milliarden Euro entsteht.